20. "Die Mannschaft" - Nationalmannschaften des DFB
02 сент. 2014 г. - 15:20 Часов
16 июня 2021 г. - 1:05 Часов
Zitat von DietmarGH
Dieses planlose Gekicke in der Offensive kenne ich doch irgendwo her.
Man sollte Löw mal einfach fragen, "Heiko bischs du?".
Dieses planlose Gekicke in der Offensive kenne ich doch irgendwo her.
Man sollte Löw mal einfach fragen, "Heiko bischs du?".
Mei woisch, der Strobl hat halt schon arg g'fehlt gell
16 июня 2021 г. - 8:02 Часов
Zitat von Vulluk47
Zum versuchten Totschlag…das ist so ne Sache. Für einen Versuch braucht man einen Vorsatz auf die eigentliche Tat und ein unmittelbares Ansetzen. Ich würde mal sagen es scheitert beim versuchten Totschlag bei dem Piloten schon am Vorsatz (sowohl 1. Grades als auch 2. Grades) . Also fehlt es am Vorsatz. Und einen versuchten fahrlässigen Totschlag gibt es nicht.
Worüber man reden kann ist eine fahrlässige Körperverletzung. Aber hier bedarf es einem Strafantrag von der Verletzten. Also so schnell geht es nicht mit dem „aus dem Verkehr ziehen“.
So genug kluggesch*ssen
Zum versuchten Totschlag…das ist so ne Sache. Für einen Versuch braucht man einen Vorsatz auf die eigentliche Tat und ein unmittelbares Ansetzen. Ich würde mal sagen es scheitert beim versuchten Totschlag bei dem Piloten schon am Vorsatz (sowohl 1. Grades als auch 2. Grades) . Also fehlt es am Vorsatz. Und einen versuchten fahrlässigen Totschlag gibt es nicht.
Worüber man reden kann ist eine fahrlässige Körperverletzung. Aber hier bedarf es einem Strafantrag von der Verletzten. Also so schnell geht es nicht mit dem „aus dem Verkehr ziehen“.
So genug kluggesch*ssen
Ich glaube und hoffe das du dem Attentäter zu milde gegenüber bist. Wenn sich 2 Autofahrer ein Rennen liefern haben die auch erstmal nicht die Absicht jemanden zu schädigen und eventuell zu töten.
Wenn man mit einem Gleitschirm mit 40KG Motor auf dem Rücken in ein Stadion mit fast 15.000 Zuschauern illegal springt ist das absolut vergleichbar.
Die Justiz kann sich hier beweisen und uns zeigen das die endlich bereit sind uns vor solchen Angriffen auf Leib und Leben zu schützen.
Эта статья в последний раз редактировалась Thommy_S 16 июня 2021 г. на 8:03 Часов
16 июня 2021 г. - 9:06 Часов
Also... wenn zwei Autofahrer ein Rennen haben, dann ist ja erstmal keiner gestorben. Dann braucht man auch den Vorsatz auf einen Totschlag nicht zu prüfen. Ist aber zum Beispiel ein Auto von einer Seitenstraße auf die "Rennstrecke" gefahren(und dann von einem "Rennfahrer" erfasst worden und gestorben), dann muss man sagen, dass es die Autofahrer im Bereich des Möglichen sehen mussten (es ist nicht untypisch, dass ein Auto auf eine Straße auffährt) und trotzdem gehandelt haben.
Der Fall mit dem Fallschirmspringer war anders gelagert. Natürlich kann ich nur damit arbeiten was ich habe, aber die Äußerung von Greenpeace war, dass er nur drüber fliegen sollte und er von der Änderung der Luft überrascht war und er dann in der Arena notlanden musste. Unter dem Gesichtspunkt kann man dem Piloten keinen Vorsatz andichten. Und wenn dann auch (zum Glück) niemand gestorben ist, kann man nur mit einer fahrlässigen Körperverletzung arbeiten.
P.S.
Die Fälle von den Autofahrern sind also nicht auch nur im Ansatz mit dem Fallschirmspringer vergleichbar. Die einen mussten einen möglichen Verletzten voraussehen können. Der andere ist fahrlässig in die Allianz-Arena "gefallen". Zumal ich in die Justiz immer noch genug vertrauen habe mit dem StGB zu arbeiten und kein Gefühlsstrafrecht aufzuziehen.
Der Fall mit dem Fallschirmspringer war anders gelagert. Natürlich kann ich nur damit arbeiten was ich habe, aber die Äußerung von Greenpeace war, dass er nur drüber fliegen sollte und er von der Änderung der Luft überrascht war und er dann in der Arena notlanden musste. Unter dem Gesichtspunkt kann man dem Piloten keinen Vorsatz andichten. Und wenn dann auch (zum Glück) niemand gestorben ist, kann man nur mit einer fahrlässigen Körperverletzung arbeiten.
P.S.
Die Fälle von den Autofahrern sind also nicht auch nur im Ansatz mit dem Fallschirmspringer vergleichbar. Die einen mussten einen möglichen Verletzten voraussehen können. Der andere ist fahrlässig in die Allianz-Arena "gefallen". Zumal ich in die Justiz immer noch genug vertrauen habe mit dem StGB zu arbeiten und kein Gefühlsstrafrecht aufzuziehen.
16 июня 2021 г. - 12:48 Часов
Ich kann ehrlich gesagt die negative Stimmung nur bedingt verstehen. Frankreich, das muss man unumwunden zugeben, stellt dieses Jahr die beste Mannschaft. Gegen die hat man 1:0 durch ein dummes Eigentor verloren. Das war gestern leider ein Spiel, wie auch die letzten gegen Frankreich: Wer den ersten Fehler macht, verliert. So lief es 2014, als Frankreich eine Ecke nicht gut verteidigen konnte oder 2016 als Schweinsteiger einen unnötigen Handelfmeter verursacht hat.
Ansonsten war das gestern ein Spiel, das taktisch viel zu bieten hatte, aber leider wenig fürs Auge. Frankreich hat sich nach dem 1:0 vermehrt auf Verteidigungsaufgaben konzentriert, wir haben kein wirkliches Mittel finden können, um zwingende Chancen zu erspielen, ohne komplett aufzumachen. Dass man im Spielverlauf Frankreich Räume zugestanden hat, war zu erwarten. Aus einer kontrollierten Defensive ist gegen eine Gegner auf dem Niveau nicht viel zu holen.
Ansonsten war das gestern ein Spiel, das taktisch viel zu bieten hatte, aber leider wenig fürs Auge. Frankreich hat sich nach dem 1:0 vermehrt auf Verteidigungsaufgaben konzentriert, wir haben kein wirkliches Mittel finden können, um zwingende Chancen zu erspielen, ohne komplett aufzumachen. Dass man im Spielverlauf Frankreich Räume zugestanden hat, war zu erwarten. Aus einer kontrollierten Defensive ist gegen eine Gegner auf dem Niveau nicht viel zu holen.
16 июня 2021 г. - 14:53 Часов
Diesen blöden Ballbesitz-Fußball kann man doch echt vergessen, siehe auch das Spanienspiel, zum zuschauen wirklich nur ein Graus.
Fußball stelle ich mir mit schnellen Flankenläufen vor und dann mit einem Abnehmer im Sturm, so macht Fußball Spaß, aber nicht so ein langweiliges Hin-und Her-Geschiebe!
Allein wenn ich da schon den Kroos sehe, dann reicht es mir schon. Ich hoffe, das der Flick wieder einen anderen Fußball spielen lässt, denn so ist es bald vorbei mit Jogi Löws Kunst, wenn das nächste Spiel nicht gewonnen wird, heißt es Koffer packen!
Die Franzosen hatten doch das Spiel total im Griff, durch deren Abwehr war jedenfalls mit dieser Spielweise nicht durchzukommen!
Fußball stelle ich mir mit schnellen Flankenläufen vor und dann mit einem Abnehmer im Sturm, so macht Fußball Spaß, aber nicht so ein langweiliges Hin-und Her-Geschiebe!
Allein wenn ich da schon den Kroos sehe, dann reicht es mir schon. Ich hoffe, das der Flick wieder einen anderen Fußball spielen lässt, denn so ist es bald vorbei mit Jogi Löws Kunst, wenn das nächste Spiel nicht gewonnen wird, heißt es Koffer packen!
Die Franzosen hatten doch das Spiel total im Griff, durch deren Abwehr war jedenfalls mit dieser Spielweise nicht durchzukommen!
16 июня 2021 г. - 16:45 Часов
Ich frage mich ja, was denn da im Kopf von Antonio Rüdiger vorgegangen ist als er versucht hat, leicht in Pogbas Rücken zu beißen (falls da gedanklich irgendetwas bei ihm stattgefunden hat). Auch wenns eine absolut bescheuerte Aktion war und ein unfairerer Gegenspieler da sicher was hätte draus machen können - ich meine, dass Rüdiger alleine schon für die Dummheit der Aktion gesperrt gehört - wenn nicht von der UEFA dann wenigstens teamintern, falls er keine schlüssige Erklärung für diesen Aussetzer hat (die ich mir ehrlicherweise nicht vorstellen kann) denn Rüdiger hätte dem Team schwer schaden können.
Эта статья в последний раз редактировалась Nordhaus1 16 июня 2021 г. на 17:01 Часов
16 июня 2021 г. - 17:30 Часов
Zitat von Nordhaus1
Ich frage mich ja, was denn da im Kopf von Antonio Rüdiger vorgegangen ist als er versucht hat, leicht in Pogbas Rücken zu beißen (falls da gedanklich irgendetwas bei ihm stattgefunden hat). Auch wenns eine absolut bescheuerte Aktion war und ein unfairerer Gegenspieler da sicher was hätte draus machen können - ich meine, dass Rüdiger alleine schon für die Dummheit der Aktion gesperrt gehört - wenn nicht von der UEFA dann wenigstens teamintern, falls er keine schlüssige Erklärung für diesen Aussetzer hat (die ich mir ehrlicherweise nicht vorstellen kann) denn Rüdiger hätte dem Team schwer schaden können.
Ich frage mich ja, was denn da im Kopf von Antonio Rüdiger vorgegangen ist als er versucht hat, leicht in Pogbas Rücken zu beißen (falls da gedanklich irgendetwas bei ihm stattgefunden hat). Auch wenns eine absolut bescheuerte Aktion war und ein unfairerer Gegenspieler da sicher was hätte draus machen können - ich meine, dass Rüdiger alleine schon für die Dummheit der Aktion gesperrt gehört - wenn nicht von der UEFA dann wenigstens teamintern, falls er keine schlüssige Erklärung für diesen Aussetzer hat (die ich mir ehrlicherweise nicht vorstellen kann) denn Rüdiger hätte dem Team schwer schaden können.
Rüdiger hatte vor dem Spiel betont sehr ekelig sein zu wollen. Würde mal sagen einfach über motiviert gewesen. Hat mir im Spiel mit seiner "bissigen" Art generell viel besser gefallen als Hummels.
16 июня 2021 г. - 17:39 Часов
Zitat von Vulluk47
Also... wenn zwei Autofahrer ein Rennen haben, dann ist ja erstmal keiner gestorben. Dann braucht man auch den Vorsatz auf einen Totschlag nicht zu prüfen. Ist aber zum Beispiel ein Auto von einer Seitenstraße auf die "Rennstrecke" gefahren(und dann von einem "Rennfahrer" erfasst worden und gestorben), dann muss man sagen, dass es die Autofahrer im Bereich des Möglichen sehen mussten (es ist nicht untypisch, dass ein Auto auf eine Straße auffährt) und trotzdem gehandelt haben.
Der Fall mit dem Fallschirmspringer war anders gelagert. Natürlich kann ich nur damit arbeiten was ich habe, aber die Äußerung von Greenpeace war, dass er nur drüber fliegen sollte und er von der Änderung der Luft überrascht war und er dann in der Arena notlanden musste. Unter dem Gesichtspunkt kann man dem Piloten keinen Vorsatz andichten. Und wenn dann auch (zum Glück) niemand gestorben ist, kann man nur mit einer fahrlässigen Körperverletzung arbeiten.
P.S.
Die Fälle von den Autofahrern sind also nicht auch nur im Ansatz mit dem Fallschirmspringer vergleichbar. Die einen mussten einen möglichen Verletzten voraussehen können. Der andere ist fahrlässig in die Allianz-Arena "gefallen". Zumal ich in die Justiz immer noch genug vertrauen habe mit dem StGB zu arbeiten und kein Gefühlsstrafrecht aufzuziehen.
Also... wenn zwei Autofahrer ein Rennen haben, dann ist ja erstmal keiner gestorben. Dann braucht man auch den Vorsatz auf einen Totschlag nicht zu prüfen. Ist aber zum Beispiel ein Auto von einer Seitenstraße auf die "Rennstrecke" gefahren(und dann von einem "Rennfahrer" erfasst worden und gestorben), dann muss man sagen, dass es die Autofahrer im Bereich des Möglichen sehen mussten (es ist nicht untypisch, dass ein Auto auf eine Straße auffährt) und trotzdem gehandelt haben.
Der Fall mit dem Fallschirmspringer war anders gelagert. Natürlich kann ich nur damit arbeiten was ich habe, aber die Äußerung von Greenpeace war, dass er nur drüber fliegen sollte und er von der Änderung der Luft überrascht war und er dann in der Arena notlanden musste. Unter dem Gesichtspunkt kann man dem Piloten keinen Vorsatz andichten. Und wenn dann auch (zum Glück) niemand gestorben ist, kann man nur mit einer fahrlässigen Körperverletzung arbeiten.
P.S.
Die Fälle von den Autofahrern sind also nicht auch nur im Ansatz mit dem Fallschirmspringer vergleichbar. Die einen mussten einen möglichen Verletzten voraussehen können. Der andere ist fahrlässig in die Allianz-Arena "gefallen". Zumal ich in die Justiz immer noch genug vertrauen habe mit dem StGB zu arbeiten und kein Gefühlsstrafrecht aufzuziehen.
Wer so einen Schwachsinn noch versucht verteidigen zu müssen, dem ist wohl nicht mehr zu helfen!
Siehe dazu:
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90232962/flugverbot-greenpeace-logo-hat-wohl-scharfschuetzeneinsatz-verhindert.html
Greenpeace-Logo hat wohl Scharfschützeneinsatz verhindert
16 июня 2021 г. - 18:02 Часов
Ich sehe nicht ganz wo ich den Piloten verteidige. Hoffentlich ist mir noch zu helfen… Ich finde die Aktion genauso unnötig und gefährlich wie jeder andere. Woran ich mich aber immer störe sind diese Möchtegern-Juristen die meinen alles sei Mord (oder in diesem Fall versuchter Totschlag) und unser Justizsystem erkennt es nur noch nicht.
Wenn jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird (der objektive Tatbestand ist schließlich erfüllt) wird er seinen Vorsatz oder Nicht-Vorsatz vor Gericht erklären müssen. Erst dann hat er sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§§223, 224 I Nr. 2, 5 StGB) strafbar gemacht.
Das ganze hat also nix mit verteidigen zu tun sondern mit sauberem juristischem Arbeiten.
Wenn jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird (der objektive Tatbestand ist schließlich erfüllt) wird er seinen Vorsatz oder Nicht-Vorsatz vor Gericht erklären müssen. Erst dann hat er sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§§223, 224 I Nr. 2, 5 StGB) strafbar gemacht.
Das ganze hat also nix mit verteidigen zu tun sondern mit sauberem juristischem Arbeiten.
16 июня 2021 г. - 18:23 Часов
Zitat von H47M4N
Ich sehe nicht ganz wo ich den Piloten verteidige. Hoffentlich ist mir noch zu helfen… Ich finde die Aktion genauso unnötig und gefährlich wie jeder andere. Woran ich mich aber immer störe sind diese Möchtegern-Juristen die meinen alles sei Mord (oder in diesem Fall versuchter Totschlag) und unser Justizsystem erkennt es nur noch nicht.
Wenn jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird (der objektive Tatbestand ist schließlich erfüllt) wird er seinen Vorsatz oder Nicht-Vorsatz vor Gericht erklären müssen. Erst dann hat er sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§§223, 224 I Nr. 2, 5 StGB) strafbar gemacht.
Das ganze hat also nix mit verteidigen zu tun sondern mit sauberem juristischem Arbeiten.
Ich sehe nicht ganz wo ich den Piloten verteidige. Hoffentlich ist mir noch zu helfen… Ich finde die Aktion genauso unnötig und gefährlich wie jeder andere. Woran ich mich aber immer störe sind diese Möchtegern-Juristen die meinen alles sei Mord (oder in diesem Fall versuchter Totschlag) und unser Justizsystem erkennt es nur noch nicht.
Wenn jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird (der objektive Tatbestand ist schließlich erfüllt) wird er seinen Vorsatz oder Nicht-Vorsatz vor Gericht erklären müssen. Erst dann hat er sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§§223, 224 I Nr. 2, 5 StGB) strafbar gemacht.
Das ganze hat also nix mit verteidigen zu tun sondern mit sauberem juristischem Arbeiten.
Schreibsch Du denn hier mit 2 Nicks?
Ich habe doch den @Vulluk47 zitiert, oder?
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