Fanszene
24 февр. 2013 г. - 20:40 Часов
Zitat von fainmor
Ich hoffe, dass Jena die letzte Karte zieht und vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Ich hoffe, dass Jena die letzte Karte zieht und vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Welches Grundrecht siehst du hier verletzt?
Als Laie sehe ich keine Zuständigkeit des BVerfG. Der BGH dürfte die letzte Instanz gewesen sein.
Zitat von fego1290
Welches Grundrecht siehst du hier verletzt?
Als Laie sehe ich keine Zuständigkeit des BVerfG. Der BGH dürfte die letzte Instanz gewesen sein.
Zitat von fainmor
Ich hoffe, dass Jena die letzte Karte zieht und vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Ich hoffe, dass Jena die letzte Karte zieht und vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Welches Grundrecht siehst du hier verletzt?
Als Laie sehe ich keine Zuständigkeit des BVerfG. Der BGH dürfte die letzte Instanz gewesen sein.
Zumal die Aussagen von Jena jetzt auch nicht unbedingt durch Logik glänzen:
https://www.zeit.de/news/2021-11/04/jena-zu-bgh-urteil-praevention-nicht-von-praxis-gedeckt
«Unsere Argumentation war ja, dass wir für etwas bestraft werden, wofür wir nichts können. Und jetzt hat der BGH erklärt, dass es keine Strafe ist, sondern präventiven Charakter hat.»
"Die Prävention, die damit einhergehen soll, hat sich über die Jahre eben auch nicht eingestellt. Insofern kann man diesen präventiven Charakter durchaus mal in Frage stellen: Der ist nicht von der Praxis gedeckt", kritisierte er .
Sein Club mache «alles», um solche Vorfälle zu verhindern, versicherte Förster. «Ad hoc fällt mir nicht ein, was wir noch an zusätzlichen Maßnahmen tun könnten.» Die Geldstrafen des DFB seien eine «enorme finanzielle Belastung» und ein «großer wirtschaftlicher Schaden für uns und auch für viele kleine Vereine. Insofern empfinden wir es schon als Strafe und nicht als Prävention.»
Die Prävention findet nicht statt, weil die Vereine sich der Probleme nicht annehmen. Und das wiederum, weil es eine Gemengelage gibt, die es für sie angenehmer macht, ab und an eine Strafe zu bezahlen, als vorweg wirkliche Präventionsarbeit zu leisten. Die Zutaten dieser bescheuerten Situation sind:
1. Die Strafen sind entgegen des Geheules der Fußballvereine immer noch lächerlich gering, so dass es gar keinen Handlungsdruck gibt.
2. Würde man ernsthaft solche Dinge verhindern wollen, müsste man sich mit Fans (oftmals auch den organisierten) anlegen, was einerseits unangenehm, andererseits kostspielig (durch entgangene Einnahmen für Tickets, Merchandise etc.). Dazu haben Bilder von brennenden Bengalos für viele ja auch noch was, da heißt es dann, "das ist Stimmung, Leidenschaft, was auch immer". Für diese Werbung nimmt man die Strafen dann halt in Kauf.
Dass man in dieser Situation (genau so wie bei den Polizeieinsätzen) sich immer auf einmal so hilflos gibt, gleichzeitig dann aber in einer Pandemie eine bevorzugte Behandlung für sich rausholt, ist nur das letzte Beispiel für die komplette Abgehobenheit von Verantwortlichen im Fußball. Offenbar bis runter in die Regionalliga, eigentlich unfassbar. Dass man selbst derjenige ist, der die Prävention nicht leistet und dann argumentiert, dass die Zahlung, die einen zur Prävention bringen soll, nichts nutzt, weil ja das Problem nicht von alleine weggeht, muss man sich erst mal trauen in einer überregionalen Zeitung von sich zu geben.
Zitat von fego1290
Welches Grundrecht siehst du hier verletzt?
Als Laie sehe ich keine Zuständigkeit des BVerfG. Der BGH dürfte die letzte Instanz gewesen sein.
Zitat von fainmor
Ich hoffe, dass Jena die letzte Karte zieht und vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Ich hoffe, dass Jena die letzte Karte zieht und vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Welches Grundrecht siehst du hier verletzt?
Als Laie sehe ich keine Zuständigkeit des BVerfG. Der BGH dürfte die letzte Instanz gewesen sein.
Nach dem alten oder neuen? - späßle
Gute Frage die wohl nur Juristen beantworten können. Ich selbst als Laie würde meinen, dass die Begründung des BGH
"Die Sanktion sei nicht verhängt worden, weil die vom Verein "ergriffenen Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um Ausschreitungen ihrer Anhänger zu verhindern", hieß es in der Urteilsbegründung. Die Geldstrafe solle den Verein "dazu anhalten, zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern."
eventuell da einen Spielraum offen lässt. Es handelt sich um ein Urteil, welches nicht den Schuldigen sondern den Veranstalter in die Pflicht setzt unter der Annahme, dass dieser etwas hätte dagegen tun könnte oder tun kann. Mal ganz zu schweigen von der Willkür des DFB. Dieses Urteil stellt also nicht Fakten wie z.B. - zur Verhinderungen muss dies oder jenes getan werden - sondern geht von wohl nicht definierten allen Mitteln aus. Diese könnten im Umkehrschluss nur für die Vereine bedeutet, Ausschluss der Fangruppen und selbst das wäre nicht möglich, weil die Kurve sich nicht auf die Kurve beziehen muss. Also faktisch nicht umsetzbar.
Ob das als Grund zum Gang reicht, keine Ahnung. Ich hoffe es allerdings
Zitat von fainmor
Nach dem alten oder neuen? - späßle
Gute Frage die wohl nur Juristen beantworten können. Ich selbst als Laie würde meinen, dass die Begründung des BGH
"Die Sanktion sei nicht verhängt worden, weil die vom Verein "ergriffenen Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um Ausschreitungen ihrer Anhänger zu verhindern", hieß es in der Urteilsbegründung. Die Geldstrafe solle den Verein "dazu anhalten, zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern."
eventuell da einen Spielraum offen lässt. Es handelt sich um ein Urteil, welches nicht den Schuldigen sondern den Veranstalter in die Pflicht setzt unter der Annahme, dass dieser etwas hätte dagegen tun könnte oder tun kann. Mal ganz zu schweigen von der Willkür des DFB. Dieses Urteil stellt also nicht Fakten wie z.B. - zur Verhinderungen muss dies oder jenes getan werden - sondern geht von wohl nicht definierten allen Mitteln aus. Diese könnten im Umkehrschluss nur für die Vereine bedeutet, Ausschluss der Fangruppen und selbst das wäre nicht möglich, weil die Kurve sich nicht auf die Kurve beziehen muss. Also faktisch nicht umsetzbar.
Ob das als Grund zum Gang reicht, keine Ahnung. Ich hoffe es allerdings
Zitat von fego1290
Welches Grundrecht siehst du hier verletzt?
Als Laie sehe ich keine Zuständigkeit des BVerfG. Der BGH dürfte die letzte Instanz gewesen sein.
Zitat von fainmor
Ich hoffe, dass Jena die letzte Karte zieht und vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Ich hoffe, dass Jena die letzte Karte zieht und vor das Bundesverfassungsgericht geht.
Welches Grundrecht siehst du hier verletzt?
Als Laie sehe ich keine Zuständigkeit des BVerfG. Der BGH dürfte die letzte Instanz gewesen sein.
Nach dem alten oder neuen? - späßle
Gute Frage die wohl nur Juristen beantworten können. Ich selbst als Laie würde meinen, dass die Begründung des BGH
"Die Sanktion sei nicht verhängt worden, weil die vom Verein "ergriffenen Maßnahmen nicht ausgereicht haben, um Ausschreitungen ihrer Anhänger zu verhindern", hieß es in der Urteilsbegründung. Die Geldstrafe solle den Verein "dazu anhalten, zukünftig alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um mäßigend auf ihre Anhänger einzuwirken und so künftige Zuschauerausschreitungen zu verhindern."
eventuell da einen Spielraum offen lässt. Es handelt sich um ein Urteil, welches nicht den Schuldigen sondern den Veranstalter in die Pflicht setzt unter der Annahme, dass dieser etwas hätte dagegen tun könnte oder tun kann. Mal ganz zu schweigen von der Willkür des DFB. Dieses Urteil stellt also nicht Fakten wie z.B. - zur Verhinderungen muss dies oder jenes getan werden - sondern geht von wohl nicht definierten allen Mitteln aus. Diese könnten im Umkehrschluss nur für die Vereine bedeutet, Ausschluss der Fangruppen und selbst das wäre nicht möglich, weil die Kurve sich nicht auf die Kurve beziehen muss. Also faktisch nicht umsetzbar.
Ob das als Grund zum Gang reicht, keine Ahnung. Ich hoffe es allerdings
Vielleicht ist es sogar relativ einfach, denn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, an der ein Urteil gebunden sein müsste, kann in diesem Fall in Frage gestellt werden. Wenn das so ist, könnte man sich auf §20 Abs. 3 des GG beziehen und vor das BVG gehen. Wir werden sehen.
Das mancher sich weder mit der Materie des Falls noch mit dem Wesen des Urteils auseinandergesetzt hat, verwundert jetzt allerdings nicht wirklich.
источник: www.faszination-fankurve.de
05.11.2021 - VFB STUTTGART
„Tagein Tagaus“: Video zu neuem Fangesang der VfB-Ultras
„Tagein Tagaus“: Video zu neuem Fangesang der VfB-Ultras
Super Reaktion übrigens heute nach dem Spiel. Zuerst pfeift die ganze Kurve (zurecht) und dann werden die Jungs doch noch mit Applaus und Gesängen aufgemuntert. Top!
Zitat von 67-er
Quelle: www.faszination-fankurve.de
05.11.2021 - VFB STUTTGART
„Tagein Tagaus“: Video zu neuem Fangesang der VfB-Ultras
„Tagein Tagaus“: Video zu neuem Fangesang der VfB-Ultras
Finde es vom Text her zwar gut, aber leider etwas langweilig von der Melodie.
Der CC stellt zum kommenden Heimspiel den Support ein
https://twitter.com/cc97ultras/status/1463198332885557251
https://twitter.com/cc97ultras/status/1463198332885557251
источник: www.stuttgarter-nachrichten.de
Podcast zum VfB Stuttgart
25 Jahre Commando Cannstatt – die komplette Serie
red 13.03.2022 - 10:00 Uhr
StN-Plus!
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red 13.03.2022 - 10:00 Uhr
Ich weiß nicht ob das der Richtige Thread dafür ist, aber gibts schon was neues bezüglich unserer "Ordner" gegen Gladbach? Man kündigte ja von VfB Seite eine Untersuchung an..
P.S. kann da eigentlich von DFL-Seite noch eine Strafe auf uns zu kommen? Wäre ja eigentlich sogar "fairer" als wenn Fans irgendwas abfackeln, immerhin suchen wir die Ordner etc. ja aus.
P.S. kann da eigentlich von DFL-Seite noch eine Strafe auf uns zu kommen? Wäre ja eigentlich sogar "fairer" als wenn Fans irgendwas abfackeln, immerhin suchen wir die Ordner etc. ja aus.
Эта статья в последний раз редактировалась Der-Tor-im-zm 15 марта 2022 г. на 11:46 Часов
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